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   FG Sachsen, 13.12.2018 - 4 V 1507/18   

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https://dejure.org/2018,93791
FG Sachsen, 13.12.2018 - 4 V 1507/18 (https://dejure.org/2018,93791)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2018 - 4 V 1507/18 (https://dejure.org/2018,93791)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 4 V 1507/18 (https://dejure.org/2018,93791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer für das insolvenzfreie Vermögen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuerberichtigung aufgrund von Verwaltungshandlungen des Zwangsverwalters - Geltendmachung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Eigentümers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2018 - 4 V 1507/18
    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO ) und richtiger Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht (BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 23/14, BStBl II 2017, 367 , Rn. 41).

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die fortbestehende Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis des Zwangsverwalters über die beschlagnahmten Sachen nicht berührt (BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 23/14, BStBl II 2017, 367 , Rn. 41).

    Zwar war der Zwangsverwalter Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO (BFH- Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 23/14): Für den Fall der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke bleibt der Vollstreckungsschuldner als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts Steuerschuldner und damit Steuerpflichtiger i.S. von § 33 Abs. 1 AO .

  • BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke -

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2018 - 4 V 1507/18
    Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG , der dadurch entsteht, dass der Zwangsverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, ist gegenüber dem Zwangsverwalter geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 XI B 18/11, juris, m.w.N.).
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